Title: RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellenV)"
Description: Die RAB beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. [PDF-Format]