Description: Das Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1833/95 - hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde befasst, die die Frage betrifft, ob eine transsexuelle Person nach rechtskräftiger Änderung ihres Vornamens von Verfassungswegen mit der ihrem neuen Namen entsprechenden Geschlechtsbezeichnung anzusprechen ist.